Chefarztbehandlung

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Neu: Chefarztbehandlung in der privaten Krankenzusatzversicherung
 

Die Chefarztbehandlung in einer privaten Zusatzversicherung Sich für eine Behandlung oder Operation ins Krankenhaus begeben zu müssen, dass ist schon keine schöne Angelegenheit. Schön wäre es in diesem Fall zu wissen, dass man sich in die besten Hände begibt. Leider ist dies als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung nicht der Fall. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung, die eine Chefarztbehandlung mit einschließt kann man die Versorgung im Krankenhaus auf ein höheres Niveau heben und sicher sein, dass man die beste Behandlung bekommt.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für die Behandlung durch den diensthabenden Arzt und man hat als Patient lediglich Anspruch auf die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Diese Situation ist für viele gesetzlich Versicherte nicht befriedigend. Sie wollen, wenn sie sich schon für eine Behandlung oder Operation ins Krankenhaus begeben, von dem bestmöglichen Arzt operiert oder behandelt werden und bevorzugen für einen besseren Genesungsprozess die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Um in diese Lage zu kommen, die Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- oder Zweitbettzimmer zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte.

Die erste Möglichkeit ist, ob eventuell ein Versicherung Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung möglich ist. Dazu darf man nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Als Arbeitnehmer oder Angestellte muss man mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben, um von der Versicherungspflicht befreit zu sein und eine freiwillige Krankenversicherung abschließen zu können. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt und liegt momentan bei 49.950 Euro (Stand 2010). Übersteigt das Gehalt nicht die Versicherungspflichtgrenze und gehört man nicht dem Personenkreis an, die generell von der Versicherungspflicht befreit sind, wie dies bei Beamten, Freiberuflern und Selbstständigen der Fall ist, dann besteht auch die Möglichkeit durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung von einer Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu profitieren. Quelle: privatekrankenversicherung.eu

 

 
 
 

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