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Neu: Vermögenswirksame Leistungen
 

Vermögenswirksame Leistungen

Sehr viele Arbeitnehmer wissen vielleicht gar nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen und sie haben auch noch nie darüber nachgedacht, ob der Chef diese vermögenswirksamen Leistungen bezahlt. Mit diesem Unwissen verzichten sie aber unfreiwillig unter Umständen auf einige hundert Euro im Jahr. Sie bekommen weder die attraktiven Sparzulagen noch die staatlichen Zulagen und haben damit eine Menge Geld, das ihnen zusteht, einfach verschenkt.

 

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei den vermögenswirksamen Leistungen?

Alle vermögenswirksamen Leistungen sind auch immer freiwillige Leistungen, denn kein Chef muss die Arbeitgeberzulage zahlen, wenn er das nicht möchte. Viele Firmeninhaber tun es aber und die Höhe der jeweiligen Zulagen richtet sich immer nach der Branche und nach dem gültigen Tarifvertrag. Die Höhe der Summe schwankt zwischen 6,- und 40,- Euro, es kann in einzelnen Fällen aber auch mehr sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung gibt es allerdings nicht. Welcher Mitarbeiter in VL anlegen will, spielt dagegen keine Rolle, denn wenn der Chef zahlt, dann gilt das für fest angestellte Mitarbeiter, für Praktikanten, Umschüler, Auszubildende und auch Soldaten oder Beamte können Vermögenswirksame Leistungen bekommen. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang aber die Mitarbeiter, die nur in Teilzeit beschäftigt sind, denn ihnen werden die Leistungen immer nur anteilig ausgezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage wird entweder zusätzlich zum monatlichen Gehalt, oder aber als fester Bestandteil des Lohns vom Chef auf das Gehaltskonto überwiesen. Weitere Infos zur Arbeitnehmersparzulage hier

 

Eine sehr beliebte VL Anlage – der Bausparvertrag

Bausparen gehört zu den beliebtesten Formen, wenn es um die vermögenswirksamen Leistungen geht, denn wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, der profitiert am meisten von den staatlichen Leistungen. Mit einem Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen anlegen, das kann bis zu 4% Guthabenzinsen im Jahr bedeuten. Es gibt unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage und auch eine Wohnungsbauprämie zusammenzubekommen. Wer für das Alter vorsorgen will und dann der Herr im eigenen Haus sein möchte, der sollte sich am besten zu diesem Thema einmal sehr genau informieren.

 

 
 
 

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